Gläubiger- Identifikationsnummer
Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer.
Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.
Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang. Sie enthält einen zweistelligen ISO-Ländercode (DE für Deutschland), sowie eine genauso lange Prüfziffer.
Die darauf folgende dreistellige Geschäftsbereichskennung, standardmäßig mit "ZZZ" belegt, ist vom Inhaber der Gläubiger-ID beliebig gestaltbar.
Die Geschäftsbereichskennung ist kein Kriterium zur Prüfung einer Gläubiger-ID, fließt also nicht in die Berechnung der Prüfziffer ein.
Die übrigen Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung.
In Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet zu beantragen.
Nähere Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular finden Sie auf folgender Internetseite der Deutschen Bundesbank: www.glaeubiger-id.bundesbank.de