Qualifizierte Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

In der folgenden Anleitung wird beschrieben, wie ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in der Cosmolink Business Solution geprüft werden können.

Voraussetzungen

Damit ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt. Ids) geprüft werden können, ist es erforderlich, dass die USt. Id Ihrer Firma in den Firmenstammdaten der Solution im Feld "Zusatz" eingetragen ist.

Prüfung ausführen

USt. Id Prüfungen können entweder einzeln über die Firmen-Ansicht für eine einzelne Firma, oder über die FakturaÜbersicht für alle Firmen-Datensätze ausgeführt werden.

Die Schaltflächen zum Prüfen von ausländischen USt. Id-Nummern in der Firmen-Ansicht, befindet sich in der Registrierkarte Zahlungsinformationen, welche sich in der Registrierkarte Vertrieb befindet.

Die Prüfung der USt. Id kann hierbei mittels der rechts daneben befindlichen Schaltfläche durchgeführt werden.

Nachdem die USt. Id geprüft wurde, wird das Ergebnis der Prüfung in Form eines Symbols links neben dem Eingabefeld angezeigt.

Zusätzlich beinhaltet die  Schaltfläche einen entsprechenden Tooltip, der den Status und das Datum der letzten Prüfung enthält.

Prüfungs-Historie

Über die Informationsschaltfläche  kann eine Historie aller USt. Id Prüfungen einer Firma angezeigt werden.

Klicken Sie auf "Ok", um Details zur ausgewählten Abfrage anzuzeigen.

Fehlen in der Antwort Werte, oder stimmen diese nicht mit der Anfrage überein, so werden diese farblich hervorgehoben.

Dabei werden nicht übereinstimmende Werte rot und nicht überprüfte Werte gelb hervorgehoben.

Prüfung aller Firmen

Um die USt. Ids aller Firmen Datensätze zu Prüfen, führen Sie in der Ansicht "Faktura Übersicht" den Vorgang "Ust-ID Prüfung" aus.

Die Prüfung aller USt. Ids kann je nach Anzahl der hinterlegten Firmen einige Minuten dauern.

Hinweise zur Prüfungsschnittstelle

Von https://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/

"Über die XML-RPC-Schnittstelle können Sie sich, rund um die Uhr, die Gültigkeit einer USt-IdNr. bestätigen lassen. Im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr können Wartungsarbeiten durchgeführt werden, weshalb es in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der Überprüfung der USt-IdNrn. kommen kann."

In Deutschland werden keine Daten zu USt-IdNrn. anderer EU-Mitgliedstaaten gespeichert. Das BZSt leitet Bestätigungsanfragen direkt und automatisiert an die Behörden der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten weiter. Auf diese Daten hat das BZSt keinen Einfluss. Es teilt lediglich die von den EU-Mitgliedstaaten übermittelten Ergebnisse mit. Nur Ihrer ausländischen Geschäftspartnerin oder Ihrem ausländischen Geschäftspartner ist es möglich, eine Korrektur bzw. Aktualisierung der Daten bei der ausländischen Behörde zu veranlassen.