SEPA_ Überweisung

Seit Januar 2008 können Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend in alle SEPA-Teilnehmerländer per SEPA-Überweisung durchgeführt werden.

Ab Februar 2014 löste die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in den Euroländern grundsätzlich ab.

Der Überweisende und der Begünstigte sowie deren Zahlungsdienstleister werden bei der SEPA-Überweisung durch zwei besondere Kennziffern identifiziert: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer)

und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt der althergebrachten Kontonummer und Bankleitzahl.

Bei einer SEPA-Überweisung macht es keinen Unterschied – weder bei den Entgelten noch bei der Ausführungsfrist – ob eine Euro-Überweisung in ein anderes SEPA-Teilnehmerland,

sofern dies zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, oder im Inland getätigt wird.

Bei beleglosen Überweisungen, also beispielsweise im Online-Banking, gilt die Vorgabe in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum,

dass der Zahlungsempfänger bereits  nach einem Bankarbeitstag über den Überweisungsbetrag verfügen kann.

Im Falle eines beim Zahlungsdienstleister eingereichten beleghaften Überweisungsträgers verlängert sich die Ausführungsfrist auf maximal zwei Bankarbeitstage.



SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden.

Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen (z.B. Britische Pfund oder dänische Kronen) bedarf es weiterhin besonderer Formulare (z.B. einer Auslandsüberweisung) und Abwicklungskonditionen (z.B. Entgelte, Ausführungsfristen).