SEPA_ Lastschrift



Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) sowie die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit),

die ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist. Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente.

Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.

Seit November 2009 werden beide SEPA-Lastschriftverfahren angeboten. Damit sind im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum erstmals auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich.

Wer regelmäßige Zahlungen z.B. in ein Nachbarland im Euroraum entrichten muss, kann die fälligen Beträge nun von seinem Inlandszahlungskonto als SEPA-Lastschrift abbuchen lassen.

Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN (International Bank Account Number,

internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt althergebrachter Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.

Seit Februar 2014 werden die Rechte der Verbraucher bei Lastschriften in den Euro-Ländern gestärkt.

Zahlungsdienstleister müssen ihren Kontoinhabern künftig ermöglichen, die Einlösung von Lastschriften z.B. dem Betrag nach zu begrenzen oder auf bestimmte Zahlungsempfänger einzuschränken.

 

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen

mittels Lastschrift und die Weisung an seinen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos enthält.

Für die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift jedoch mit keinerlei Aufwand verbunden.

Nach Änderung der Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister zum 9. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden.

SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate).

 

Weitere Merkmale der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift sind:

SEPA-Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum, an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses wird dem Zahler vom Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) vorab mitgeteilt.

Auf diese Weise kann der Zahler sicherstellen, dass sein Zahlungskonto / Girokonto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs über genügend Deckung verfügt.

 

Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (CI, Creditor Identifier).

Diese Nummer und die vom Zahlungsempfänger jedem Mandat zuzuordnende Mandatsreferenz (z.B. Rechnungsnummer) ermöglichen dem Zahler einen einfachen Abgleich von Belastungen auf seinem Zahlungskonto / Girokonto.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.




  1. Bank auswählen

    Mit dieser Schaltfläche ist die Bank auszuwählen mit der die Lastschrift durchgeführt werden soll.
    Wichtig ist an dieser Stelle, dass bei der Bank eine Gläubiger ID hinterlegt wurde.
  2. Fertigstellen

    Unter "FakturaBelege" wird der SEPA-Lastschrift Filter erstellt. 
    Dieser ermittelt alle Ausgangsrechnungen die mit einem Sepa Mandat versehen sind.
    Als nächstes wird der Filter in SEPA übernommen.

  3. Datum

    Hier wird das Datum für den Lastschriftlauf hinterlegt- es kommen nur Bankstage für einenLastschriftlauf in Frage.
  4. SEPA- Datei erstellen

    Mit dieser Schaltfläche wird die SEPA xml Datei für die Bank erzeugt.
    Diese Schaltfläche wird erst sichtbar nach dem Sie den "SEPA Check" (7) erfogreich ausgeführt haben.

  5. Transaktionsübersicht
     Mit dieser Schaltfläche bekommen Sie eine Übersicht der Transaktionen im Querformat
     aufgelistet.

  6. Transaktionen
    Mit dieser Schaltfläche bekommen SIe eine Übersicht in Querformat aufgelistet.

  7. SEPA Check
    Mit dieser Schaltfläche wird geprüft, ob die Transaktionen alle valide sind. Geprüft werden
    z.B. IBAN und BIC. Erst nach erfolgreichem Check wird Schaltfläche
    "S€PA Datei erstellen" (4) aktiv.

  8. Ansicht aktualisieren
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  11. Ansicht schließen
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