Mandatsreferenz



Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer)

und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.

Die Mandatsreferenz und die Gläubigernummer müssen bei jeder SEPA-Lastschrift übergeben werden.

Sie können die Mandatsreferenz frei wählen, sie muss jedoch eindeutig sein, da die Geschäftsbereichskennung der Gläubiger-Identifikationsnummer nicht als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden kann.

Gültigkeit von Mandatsreferenzen: Eine Mandatsreferenz verliert Ihre Gültigkeit, wenn auf ihrer Basis für 36 Monate kein Einzug erfolgt ist.

Soll danach wieder eingezogen werden, ist eine neue Mandatsreferenz erforderlich.

Um die Gültigkeit der Mandatsreferenz prüfen zu können, werden zu jeder Referenz zwei Datumsangaben geführt: Für die erstmalige Verwendung ist das "Erstellungsdatum" der Referenz ausschlaggebend.

Wird eine Mandatsreferenz zum zweiten oder wiederholten Male verwendet, gilt das jeweilige "letzte Verwendungsdatum".

Das Erstellungsdatum muss, je nach den Vorgaben Ihrer Bank, mind. fünf Tage vor dem ersten Einzug liegen.

Da der Zahler bereits im Vorfeld des ersten Einzugs über seine Mandatsreferenz informiert sein muss, dürfte diese Zeitspanne in der Regel kein Problem darstellen.