Einleitung

SEPA wurde am 1. Februar 2014 eingeführt. Seit diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden.

 

Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) ist eine Kennzahl, die in Deutschland 22 Stellen hat. Sie ist wie folgt aufgebaut:

 

Da Kontonummer und Bankleitzahl in der Regel bereits bekannt sind, sind nur vier Stellen neu – der Ländercode „DE“ für Deutschland und die individuelle zweistellige Prüfziffer, die vor Zahlendrehern schützt.

 

Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die 36 teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden.

Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden.

Seit 1. Februar 2016 entfällt auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Pflicht, den BIC anzugeben.

Wenn Sie eine Überweisung tätigen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners, beispielsweise der Rechnung.

Ihre eigenen Kontokennungen finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf Ihrer Bankkundenkarte.

Daueraufträge werden in der Regel durch das kontoführende Kreditinstitut umgestellt, sodass für Verbraucherinnen und Verbraucher an dieser Stelle kein Aufwand entsteht.

Lastschriften unterscheiden sich deutlicher vom bisherigen nationalen Verfahren. Für Lastschrifteinreicher, also z.B. den Stromversorger oder den Sportverein, ist die Vorbereitung aufwändiger.

Zahler haben dagegen nur eine Information über die Umstellung ihrer laufenden Einzugsermächtigungen samt Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer zu erwarten.

In einigen Fällen wird diese Information mit der Aufforderung an den Zahler verbunden, die vom Lastschrifteinreicher ermittelte IBAN und BIC zu überprüfen. Vereinzelt wird die Umstellung auch dazu genutzt, ein neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen.

 

Am 1. Februar 2014 wurden mit der Umstellung auf den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) die bisherigen unbaren Zahlungsverfahren in allen Teilnehmerstaaten grundsätzlich durch das neue SEPA-Verfahren ersetzt.

Hier erfahren Sie, was dies für Ihre Überweisungen und Lastschriften bedeutet.