Brexit mit der cosmolink business Solution

Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2020 muss im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 grundsätzlich eine Zollanmeldung erstellt werden. Ausgenommen ist der Warenverkehr mit Nordirland, der bis auf weiteres behandelt wird, als gehöre Nordirland noch zum europäischen Binnenmarkt.

Was heißt das jetzt für die Einstellungen in der cosmolink business Solution?

Wechseln Sie in die Ansicht Länder.

1. Filtern Sie nach Kürzel GB für Großbritannien und entfernen Sie dort den Haken bei Mitglied der EU.

Speichern Sie bitte.

Sonderstatus Nordirlands nach dem Ende der Übergangsphase

Entsprechend ist der Warenverkehr zwischen Deutschland und Nordirland weiterhin über die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) anzumelden.

2. Legen Sie ein neues Land Nordirland mit dem Kürzel XI an und hinterlegen Sie die entsprechenden Werte.

(die hier angezeigten Angaben haben keinen Anspruch auf Korrektheit - bitte stimmen Sie sich hierzu mir Ihrem Steuerberater ab)