Unsere Kunden sind es gewöhnt, dass unsere System recht flexibel ist, und wenn man aus versehen eine Rechnungen erstellt hat, die man nicht wollte, dass man diese auch wieder löschen kann.
Hin
Wichtig ist hierbei, dass man daran denkt die Rechnungsnummer bei den Belegtypen um eins zu reduzieren.
Sonst entstehen Lücken, die man nur ungern bei der Steuerprüfung erklären will.
Dies ist eigentlich nur möglich, wenn man ausschließen kann, dass kein anderer Mitarbeiter gerade parallel eine Rechnung anlegt.
Damit wir sicherstellen können, dass kein Beleg mehr gelöscht wird, nachdem er gedruckt wurde, haben wir die Funktionalität "restriktiver" eingestellt.
Es gibt nun ein Datenbank-Trigger, der es verhindert, dass eine Rechnung gelöscht werden kann, nachdem Sie gedruckt wurde.
Sie können über einen Parameter
FS_Recordid = RechnungDropLevel
in den der Ansicht FakturaGlobaleEinstellungen anpassen.
Defaultmäßig steht dieser auf drucken. Sie können sogar noch einen Schritt weiter gehen, in dem Sie dem den Parameter auf erstellen abändern.
Dann können Sie eine Rechnung nicht mehr löschen, nach dem Sie geändert wurde.
Die Alternative zum Löschen einer Rechnung ist die so genannte Rechnungskorrektur (Gutschrift / Storno Rechnung).
Hinweis
Falls Sie die Finanzbuchhaltungs-Schnittstelle wie z.B. DATEV oder SIMBA verwenden, achten Sie darauf dass die Belegsumme <>0 ist. Denn dieses Systeme können oftmals nichts mit so genannten Null-Buchungen anfangen.
Wie Sie eine Rechnungskorrektur erstellen und verbuchen zeigt folgendes Video (Passwort 1478)