Welches Datum gilt als Leistungserbringung bzw. ab wann muss mit dem verringerten Ust. Satz gerechnet werden?

Im Online-Versandhandel gilt die Übergabe der Ware in den Versand bzw. das Versanddatum als Leistungserbringungsdatum. Waren, die demnach vor dem 01.07.2020 bestellt, aber erst am oder nach dem 01.07.2020 versendet werden müssen demnach mit dem verringerten Ust. Satz berechnet werden.

Hinweis

Wir empfehlen, dies zur Sicherheit nochmal mit dem eigenen Steuerberater abzustimmen!

Das eigentliche Leistungserbringungsdatum kann in das Feld Liefertermin übernommen werden, wodurch dann die Umsatzsteuer neu ermittelt wird. Wenn in dem Liefertermin also z.B. der 01.07.2020 steht, würde der temporäre Umsatzsteuersatz (bei korrekter Einstellung 16%) vom System hinterlegt werden.

Sollte der Liefertermin leer sein, wird zur Ermittlung das Belegdatum herangezogen.