Warum kann ich bei einer Rechnung die Zahlungsart nicht mehr ändern?

Warum kann ich bei einer Rechnung die Zahlungsart nicht mehr ändern?

Sobald eine Rechnung bereits erstellt und an den Kunden übermittelt wurde, gilt sie buchhalterisch als abgeschlossen. Aus rechtlicher Sicht dürfen solche Rechnungen anschließend nicht mehr inhaltlich verändert werden.

Der Hintergrund sind die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern und Unterlagen) sowie die steuerlichen Anforderungen an Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Vorgaben verlangen, dass einmal erstellte und verbuchte Rechnungen unveränderbar und nachvollziehbar archiviert werden. Änderungen an bestehenden Rechnungen sind daher nicht zulässig. Dies verhindern wir mit der Bearbeitbarkeitsbedingung in der Eingabemaske.

Da die Zahlungsart Bestandteil des Beleges ist und auch auf der Rechnung ausgegeben werden kann, darf sie nachträglich ebenfalls nicht mehr geändert werden.

Wenn eine Änderung erforderlich ist, erfolgt dies üblicherweise über eine Stornorechnung bzw. Rechnungskorrektur und anschließend über eine neu ausgestellte Rechnung mit den korrekten Angaben.