Nachdem Sie die Voraussetzungen für die Erstellung von E-Rechnungen erfüllen, können Sie elektronische Rechnungen erstellen. |
Nur wenn im Beleg ein Format hinterlegt bzw. das Format aus der Firma übernommen wurde, wird der Beleg als E-Rechnung erstellt!
Nur wenn im Beleg ein Format hinterlegt bzw. das Format aus der Firma übernommen wurde, wird der Beleg als E-Rechnung erstellt!
Nachdem Sie einen Ausgangsbeleg für die Firma erstellt haben, können Sie feststellen, dass die Informationen bezüglich E-Rechnung in den Beleg übernommen wurden
An dieser Stelle haben Sie nochmal die Möglichkeit, die Daten zu überprüfen bzw. anzupassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Rechnungsempfänger für diesen Vorgang eine spezifische Käufer Referenz wünscht.
An dieser Stelle haben Sie nochmal die Möglichkeit, die Daten zu überprüfen bzw. anzupassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Rechnungsempfänger für diesen Vorgang eine spezifische Käufer Referenz wünscht.
Nun können Sie den Beleg wie gewohnt pflegen, Positionen hinzufügen usw.
Beim Belegdruck bzw. Druck und Mailversand wird nun statt einer “normalen” PDF-Datei die E-Rechnung im gewählten Format erstellt.
Im Anschluss können Sie die erstellte E-Rechnung öffnen
Bzw. bei einer fehlgeschlagenen E-Rechnung den Prüfbericht anzeigen lassen
Der Prüfbericht beinhaltet Informationen, warum die Erstellung der E-Rechnung fehlgeschlagen ist und kann im Kapitel Troubleshooting geprüft werden.
Der Prüfbericht beinhaltet Informationen, warum die Erstellung der E-Rechnung fehlgeschlagen ist und kann im Kapitel Troubleshooting geprüft werden.