Um die Konjunktur in der Corona-Pandemie wieder anzustoßen, hat die Bundesregierung am 03.06.2020 unter anderem eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer für alle Unternehmen beschlossen.
Konkret wird der Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt.
Diese auf den ersten Blick für die Wirtschaft erfreuliche Maßnahme wirft aber in vielen Bereichen Fragen auf und macht umfassende und rechtzeitige Beratung notwendig.
Artikel
Lassen Sie die Artikel und die MwSt-Sätze in der Registerkarte Buchhaltung so wie sie sind,
Warnung
Wir berücksichtigen die temporären Änderungen der Erlöskonten für einen Zeitraum. D.h. führen Sie nur die Änderungen in den Erlöskonten oder Länder Ansicht durch, nicht bei den Artikeln.
Einrichtung der Erlöskonten
In der Ansicht FakturaErlöskonten gibt es, nachdem Sie das Service-Pack vom Juni 2020 eingespielt haben, neue Felder um für einen bestimmten Zeitraum ein anderes Erlöskonto zu verwenden.
In diese Felder wird das "reduzierte" (temporäre) Erlöskonto, der "reduzierte" (temporäre) Steuersatz und der Zeitraum hinterlegt.
Hinweis
Sollte die Bundesregierung den Zeitraum verlängern, kann dieses Datum (bis) angepasst werden.
Einrichtung der Länder
Ähnlich wie bei den Eröskonten sind wir in der Länder Tabelle vorgegangen.
Wenn Sie ein Unternehmen mit Deutscher USt.ID sind, dann können Sie die entsprechenden Werte hier hinterlegen.
Hinweis
Sollten Sie für ein Unternehmen mit Deutscher USt.ID arbeiten und ein Land in dem Sie Umsatzsteuerpflichtig sind oder wo Sie die Lieferschwelle erreicht haben die Umsatzsteuer temporär ändern, z.B. Frankreich, so sind die Werte für dieses Land in der Ländertabelle anzupassen.
Hinweis zu den Belegpositionen
Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) über das Feld der MwSt: lässt ein Eintrag zur Auswahl hinzufügen.
Hinweis
Bitte prüfen Sie vorab ob die neuen MwSt-Werte nicht bereits in der Ansicht hinzugefügt wurden.
Nach dem Hinzufügen sollten die neuen Werte in der Combobox erscheinen.