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Um die Konjunktur in der Corona-Pandemie wieder anzustoßen, hat die Bundesregierung am 03.06.2020 unter anderem eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer für alle Unternehmen beschlossen.

Konkret wird der Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. 

Diese, auf den ersten Blick für die Wirtschaft erfreuliche Maßnahme, wirft aber in vielen Bereichen Fragen auf und macht umfassende und rechtzeitige Beratung notwendig.


Inhaltsverzeichnis




FakturaArtikel (keine Änderung)

Lassen Sie die Artikel und die MwSt-Sätze in der Registerkarte Buchhaltung so wie sie sind.

Warnung

Wir berücksichtigen die temporären Änderungen der Erlöskonten für einen Zeitraum. D.h. führen Sie nur die Änderungen in den Erlöskonten oder der Länderansicht durch, nicht bei den Artikeln. 

Einrichtung der Erlöskonten 

In der Ansicht FakturaErlöskonten gibt es, nachdem Sie das Service-Pack vom Juni 2020 eingespielt haben, neue Felder um für einen bestimmten Zeitraum ein anderes Erlöskonto zu verwenden.


In diese Felder wird das "reduzierte" (temporäre) Erlöskonto, der "reduzierte" (temporäre) Steuersatz und der Zeitraum hinterlegt.

Hinweis

Sollte die Bundesregierung den Zeitraum verlängern, kann dieses Datum (bis) angepasst werden.

Hinweis

Das temporäre Erlöskonto sollte als Erlöskonto angelegt worden sein.

Warnung

Prüfen Sie ob diese Angaben korrekt hinterlegt wurden. Wir haben den Kenntnisstand vom 12.06.2020 hinterlegt, hier war z.B. das DATEV Konto von 5 % noch nicht bekannt!

Einrichtung der Länder 

Ähnlich wie bei den Erlöskonten sind wir in der Ländertabelle vorgegangen.

Wenn Sie ein Unternehmen mit Deutscher USt.ID sind, dann können Sie die entsprechenden Werte hier hinterlegen.

Hinweis

Sollten Sie für ein Unternehmen mit Deutscher USt.ID arbeiten und ein Land, in dem Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder in dem Sie die Lieferschwelle erreicht haben, die Umsatzsteuer temporär ändern, z.B. Frankreich, so sind die Werte für dieses Land in der Ländertabelle anzupassen.


Hinweis zu den Belegpositionen 

Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) über das Feld der MwSt: lässt sich ein Eintrag zur Auswahl hinzufügen.


Hinweis

Bitte prüfen Sie vorab, ob die neuen MwSt-Werte nicht bereits in der Ansicht hinzugefügt wurden.

Nach dem Hinzufügen sollten die neuen Werte in der Combobox erscheinen.


Einrichtungen bei den Eingangsbelegen

Falls Ihr Unternehmen die Eingangsbelege mit der cosmolink business Solution verbucht, ist Folgendes einzurichten:

Die Verbuchung der Eingangsbelege erfolgt über ein Dialogfenster in dem Sie ein Gegenkonto für die Buchung wählen.

Damit die korrekten Steuerschlüssel anzeigt genutzt werden, sind diese in der Ansicht FakturaSteuerschlüssel anzulegen und in der Ansicht FakturaEingangsbelege_Gegenkto einem Gegenkonto zuzuweisen.

Wir konnten diese nicht automatisch vornehmen, da uns die Informationen beim Erstellen dieses Dokumentes fehlten.

Screenshot Beispiel Steuerschlüssel 08 für 7 %




FAQ zu temporäre Änderung des Umsatzsteuersatzes


Rund um das Thema der temporären Änderungen des Umsatzsteuersatzes gibt es immer wieder zahlreiche Fragen.

Wir haben die Häufigsten gesammelt und für Sie beantwortet.

So können wir Ihnen unser Vorgehen etwas näher bringen.

Falls Sie Ihre Fragen noch nicht darunter finden oder weitere Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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