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Unsere Kunden sind es gewöhnt, dass

unsere

unser System recht flexibel ist

,

und wenn man aus

versehen

Versehen eine Rechnungen erstellt hat, die man nicht wollte, dass man diese auch wieder löschen kann.

Note
titleHinweis

Wichtig ist hierbei, dass man daran denkt die Rechnungsnummer bei den Belegtypen um eins zu reduzieren.

Sonst entstehen Lücken, die man nur ungern bei der Steuerprüfung erklären will.

Dies ist eigentlich nur möglich, wenn man ausschließen kann, dass kein anderer Mitarbeiter gerade parallel eine Rechnung anlegt.

Damit wir sicherstellen können, dass kein Beleg mehr gelöscht wird, nachdem er gedruckt wurde, haben wir die Funktionalität "restriktiver" eingestellt.

Es gibt nun

ein

einen Datenbank-Trigger, der es verhindert, dass eine Rechnung gelöscht werden kann

,

nachdem Sie gedruckt wurde.

Sie können dies über einen Parameter 

FS_Recordid = RechnungDropLevel

in

den

der Ansicht FakturaGlobaleEinstellungen anpassen.

Defaultmäßig steht dieser auf drucken. Sie können sogar noch einen Schritt weiter gehen,

in dem

indem Sie

dem

den Parameter auf erstellen abändern.

Dann können Sie eine Rechnung nicht mehr löschen,

nach dem

nachdem Sie geändert wurde.


Die Alternative zum Löschen einer Rechnung ist die so genannte Rechnungskorrektur (Gutschrift / Storno Rechnung). 

Note
titleHinweis

Falls Sie

die

eine Finanzbuchhaltungs-Schnittstelle wie z.B. DATEV oder SIMBA verwenden, achten Sie darauf dass die Belegsumme <>0 ist.

Denn dieses

Diese Systeme können oftmals nichts mit so genannten Null-Buchungen anfangen.


Wie Sie eine Rechnungskorrektur erstellen und verbuchen zeigt folgendes Video (Passwort 1478):

https://vimeo.com/258056298