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Unsere Kunden sind es gewöhnt, dass
unser System recht flexibel ist
und wenn man aus
Versehen eine Rechnungen erstellt hat, die man nicht wollte, dass man diese auch wieder löschen kann.
Note | ||
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Wichtig ist hierbei, dass man daran denkt die Rechnungsnummer bei den Belegtypen um eins zu reduzieren. Sonst entstehen Lücken, die man nur ungern bei der Steuerprüfung erklären will. |
Dies ist eigentlich nur möglich, wenn man ausschließen kann, dass kein anderer Mitarbeiter gerade parallel eine Rechnung anlegt.
Damit wir sicherstellen können, dass kein Beleg mehr gelöscht wird, nachdem er gedruckt wurde, haben wir die Funktionalität "restriktiver" eingestellt.
Es gibt nun
einen Datenbank-Trigger, der es verhindert, dass eine Rechnung gelöscht werden kann
nachdem Sie gedruckt wurde.
Sie können dies über einen Parameter
FS_Recordid = RechnungDropLevel
in
der Ansicht FakturaGlobaleEinstellungen anpassen.
Defaultmäßig steht dieser auf drucken. Sie können sogar noch einen Schritt weiter gehen,
indem Sie
den Parameter auf erstellen abändern.
Dann können Sie eine Rechnung nicht mehr löschen,
nachdem Sie geändert wurde.
Die Alternative zum Löschen einer Rechnung ist die so genannte Rechnungskorrektur (Gutschrift / Storno Rechnung).
Note | ||
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Falls Sie |
eine Finanzbuchhaltungs-Schnittstelle wie z.B. DATEV oder SIMBA verwenden, achten Sie darauf dass die Belegsumme <>0 ist. |
Diese Systeme können oftmals nichts mit so genannten Null-Buchungen anfangen. |
Wie Sie eine Rechnungskorrektur erstellen und verbuchen zeigt folgendes Video (Passwort 1478):